Digitaler Unterricht
Liebe Eltern, wir bereiten uns auf den digitalen Unterricht vor. Sie auch?
Falls aufgrund der Corona-Pandemie Ihr Kind zeitweise oder vollständig zu Hause lernen muss, benötigt es ein digitales Endgerät. Zum Arbeiten mit Lern-Apps, wie Anton oder Antolin, braucht Ihr Kind einen PC oder ein Tablet oder ein Notebook. Zur Teilnahme am Videounterricht muss das Gerät mit einer Kamera und einem Mikrofon ausgestattet sein. Das Gerät ist entweder ins WLAN einzubinden oder es hat über ein umfangreiches Datenvolumen zu verfügen. Bei Bedarf können wir Sie finanziell bei der Beschaffung von SIM-Karten in Höhe von 10,00 Euro monatlich unterstützen. Auch können wir einen PC ausleihen.
Für eine sichere digitale schulinterne Kommunikation bieten wir Ihnen als Erziehungsberechtigte einen kostenlosen Zugang zu unserem schuleigenen Server „IServ“ an. Ihr Kind erhält nach den Herbstferien zusätzlich einen eigenen Account. IServ bietet Ihnen u.a. folgende Möglichkeiten: eine persönliche E-Mail-Adresse, Einsicht in den gemeinsamen Kalender, den Messenger auf der kostenlosen IServ App, das Modul der Videokonferenz. Für Eltern erfolgt die Anmeldung auf dem IServ über Vornamen und Nachnamen Ihres Kindes mit dem Zusatz e (=Eltern), v (=Vater) oder m (=Mutter). Zum Beispiel meldet sich der Vater von Fritz Mustermann unter fritz.mustermannev@bebelhof und seinem persönlichen Passwort an. Das Passwort mit weiteren Informationen erhalten Sie von uns nach Antragstellung. Ihr Passwort haben Sie beim ersten Zugang zu ändern. Zur Anmeldung kommen Sie über unsere Homepage durch Anklicken des Iserv-Symbols. Sie können IServ von jedem internetfähigen Endgerät nutzen. Informationen über IServ, auch zum Datenschutz, finden Sie unter www.iserv.eu.
Den Antrag finden Sie im Dateidownload
Informationen zum Datenschutz
Wir sorgen dafür, dass Ihre persönlichen Daten und die Ihres Kindes geschützt sind. Der Umgang mit den Daten an der Grundschule Bebelhof entspricht in allen Belangen den Anforderungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG).
Nach § 17 Abs 2 NDSG werden mit Verlassen der Schule alle personenbezogenen Daten gelöscht oder an das zuständige Archiv abgegeben, wenn ihre Kenntnis zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Ausnahmen sind Daten, bei denen gesetzlich festgelegte Aufbewahrungsfristen einzuhalten sind.